CDU-Kreisvorsitzende Charlotte Quik: „Ampel-Koalition gefährdet mit geplanter Erlösabschöpfung die Existenz von Biogasanlagen auch in der Region“
Die CDU-Kreisvorsitzende Charlotte Quik MdL reagiert mit Unverständnis auf den in dieser Woche vorgelegten Referentenentwurf der Ampelkoalition zur Strompreisbremse und die damit verbundenen Überlegungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Erlösabschöpfung im Bereich der Biomasse. Hier sollen Erlöse der Betreiber von Biogasanlagen rückwirkend vom 1. September zunächst befristet bis zum 30. Juni 2023 abgeschöpft werden.
„Bereits frühzeitig haben wir als Christdemokraten die aus dem Bundeswirtschaftsministerium stammenden Eckpunkte der Erlösabschöpfung kritisiert, die für erhebliche Verunsicherung in der Biogas-Branche gesorgt haben. Mehrere Betreiber von Biogasanlagen aus dem Kreis Wesel haben mich mit großer Sorge darauf angesprochen. Nun habe ich die im Referentenentwurf zur Erlösabschöpfung trotz aller Warnungen weiterhin enthaltene Abschöpfung bei Biogasanlagen auf nationaler Ebene mit Irritation zur Kenntnis genommen. Die Scholz-Regierung plant weiterhin eine gravierende Vergütungskürzung. Offenbar ist hier der klimapolitische Kompass völlig verloren gegangen. Denn auch bei der Bioenergie sind die Produktionskosten zuletzt deutlich angestiegen. Für viele Stromerzeuger werden die verbleibenden Erlöse daher nicht ausreichen, um wirtschaftlich Strom zu erzeugen. Ihre Schilderungen haben mir das auf eindrucksvolle Art und Weise bestätigt. Ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes droht so - staatlicherseits verschuldet - mitten in einer Energiekrise wegzubrechen. Und das auch hier in der Region. Denn statt kurzfristig alle verfügbaren Biogas-Kapazitäten zu heben, senkt die geplante Erlösabschöpfung die Anreize zur bestmöglichen Strom- und Wärmeerzeugung massiv. Wenngleich der erhebliche Protest von Biogasbranche und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits erste Früchte getragen hat und im Referentenentwurf den ,Sicherheitspuffer‘ von 3 ct auf 6 ct/kWh ausgeweitet und Ausnahmen für Anlagen unter 1 MW vorgesehen hat, können diese Änderungen die Wirtschaftlichkeitslücke bei Biogasanlagen nicht schließen. Ich unterstütze die Unionsfraktion im Bundestag, die sich dafür einsetzt, dass die Bioenergie aufgrund der deutlich gestiegenen Stromgestehungskosten vollständig von der Strompreisbremse ausgenommen wird.“